{"de":{"code":"de","id":"3","native_name":"Deutsch","major":"1","active":"1","default_locale":"de_CH","encode_url":"0","tag":"de-CH","missing":0,"translated_name":"Deutsch","url":"https:\/\/zvoove.ch\/wissen\/blog\/kurzabsenzenversicherung-der-unterschaetzte-hebel-gegen-hohe-absenzkosten","country_flag_url":"https:\/\/zvoove.ch\/wp-content\/plugins\/sitepress-multilingual-cms\/res\/flags\/de.svg","language_code":"de"},"fr":{"code":"fr","id":"4","native_name":"Fran\u00e7ais","major":"1","active":0,"default_locale":"fr_CH","encode_url":"0","tag":"fr-CH","missing":1,"translated_name":"Franz\u00f6sisch","url":"https:\/\/zvoove.ch\/fr","country_flag_url":"https:\/\/zvoove.ch\/wp-content\/plugins\/sitepress-multilingual-cms\/res\/flags\/fr.svg","language_code":"fr"},"it":{"code":"it","id":"27","native_name":"Italiano","major":"1","active":0,"default_locale":"it_CH","encode_url":"0","tag":"it-CH","missing":1,"translated_name":"Italienisch","url":"https:\/\/zvoove.ch\/it","country_flag_url":"https:\/\/zvoove.ch\/wp-content\/plugins\/sitepress-multilingual-cms\/res\/flags\/it.svg","language_code":"it"}}
Auf einen Blick: Krankheitsbedingte Absenzen nehmen in der Schweiz seit Jahren zu. Während der Wartefrist der Krankentaggeldversicherung trägt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung vollständig selbst. Eine Kurzabsenzenversicherung schliesst diese Lücke und kann die Absenzkosten deutlich senken.
Eine Grippewelle im Team, ein verstauchter Knöchel, ein krankes Kind: Kurze Absenzen von wenigen Tagen gehören zum Alltag jedes Unternehmens. Einzeln betrachtet wirken sie harmlos. In der Summe sind sie einer der grössten versteckten Kostenblöcke im Personalbereich. Gemäss Bundesamt für Statistik fehlen Vollzeitarbeitnehmende in der Schweiz im Durchschnitt 8.5 Tage pro Jahr aus gesundheitlichen Gründen. Seit 2010 ist dieser Wert um rund einen Drittel gestiegen.
Dabei sind die Lohnkosten nur die Spitze des Eisbergs. Hinzu kommen Produktionsausfälle, Terminverschiebungen, Einarbeitung von Ersatzpersonen und die Überlastung der verbleibenden Teammitglieder. Gesundheitsökonomische Analysen der ZHAW zeigen, dass diese unsichtbaren Produktionsverluste die direkten Absenzkosten deutlich übersteigen. Schätzungen aus der Versicherungspraxis gehen davon aus, dass indirekte Kosten 60 bis 70 Prozent der Gesamtkosten einer Absenz ausmachen.
Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter krank, greift Art. 324a des Obligationenrechts: Der Arbeitgeber muss den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzahlen, im ersten Dienstjahr während drei Wochen, danach länger gemäss der Basler, Berner oder Zürcher Skala. Eine gesetzliche Pflicht zur Krankentaggeldversicherung gibt es in der Schweiz hingegen nicht. Die meisten Unternehmen schliessen freiwillig eine kollektive Krankentaggeldversicherung (KTG) ab, in der Regel nach Versicherungsvertragsgesetz VVG.
Der entscheidende Punkt: KTG-Policen werden üblicherweise mit einer Wartefrist von beispielsweise 30 oder 60 Tagen abgeschlossen. Diese Wartefrist wirkt wie ein Selbstbehalt. Während dieser Zeit zahlt das Unternehmen den Lohn vollständig selbst, inklusive Sozialversicherungsbeiträgen, und kann keine Prämienbeteiligung bei den Mitarbeitenden einfordern. Da die meisten Krankheitsfälle nur wenige Tage dauern, fällt der Grossteil aller Absenzen genau in diese Lücke.
Die Kurzabsenzenversicherung (KAV) ist eine kollektive Krankentaggeldversicherung nach VVG mit begrenzter Leistungsdauer. Sie deckt genau die Wartefrist der bestehenden KTG ab und knüpft nahtlos an deren Leistungsbeginn an. Das Konzept ist kein Nischenprodukt: Kurzabsenzenversicherungen gehören seit über 30 Jahren zum etablierten Angebot im Schweizer Versicherungsmarkt.
Der wirtschaftliche Effekt beruht auf drei Mechanismen. Erstens sind Taggeldzahlungen der Versicherung, anders als die Lohnfortzahlung, von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Zweitens wird die Prämienbeteiligung der Mitarbeitenden möglich: Bei einer versicherten Lösung kann bis zur Hälfte der Prämie durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden, was bei reiner Lohnfortzahlung ausgeschlossen ist. Drittens schafft die Versicherung Transparenz und Struktur im Absenzenmanagement, was erfahrungsgemäss zu tieferen Absenzquoten führt.
Wie gross der Effekt sein kann, zeigt eine Modellrechnung für ein Unternehmen mit einer Jahreslohnsumme von rund CHF 7.2 Mio. und einer Absenzquote von 1.11 Prozent:
| Kostenposition | ohne Kurzabsenzenversicherung | mit Kurzabsenzenversicherung |
|---|---|---|
| Lohnfortzahlung in der Wartefrist inkl. Sozialversicherungsbeiträge | CHF 93’840 | entfällt, die Taggelder zahlt die Versicherung |
| Jahresprämie der Kurzabsenzenversicherung | keine | CHF 102’091 |
| Arbeitgeberanteil an der Prämie nach Abzug der Prämienbeteiligung der Mitarbeitenden (50 %), der Überschussbeteiligung und der Verwaltungskostenentschädigung | keiner | CHF 52’723 |
| Effektive Jahreskosten für den Arbeitgeber | CHF 93’840 | CHF 52’723 |
| Einsparung pro Jahr | CHF 41’117 |
Die Modellrechnung geht von einer paritätischen Prämienbeteiligung der Mitarbeitenden aus. Die konkreten Werte hängen von Branche, Lohnsumme, Absenzquote und Vertragsgestaltung ab. Die Prämie selbst wird risikogerecht berechnet: Grundlage sind die historischen Leistungen des Unternehmens, also die effektiven Absenzzahlungen der vergangenen Jahre, ergänzt um einen Volatilitätszuschlag für unterjährige Schwankungen, etwa bei einer Grippewelle.
In der Praxis scheitern Kurzabsenzenlösungen selten am Konzept, sondern am administrativen Aufwand: Leistungsmeldungen erstellen, Taggelder berechnen, auf separater Lohnart verbuchen, monatlich an den Versicherer melden. Genau hier setzt zvoove Protect in Kooperation mit ASSEPRO an. Die Taggeldberechnung und Verbuchung erfolgt automatisch in der zvoove Lohnbuchhaltung, die Meldung an die Versicherung ist in den bestehenden Payroll-Prozess integriert. Es braucht weder zusätzliche Software noch Lizenzgebühren.
Wichtig zur Einordnung: zvoove tritt nicht als Versicherungsvermittlerin auf und erbringt weder Versicherungsberatung noch Versicherungsvermittlung. Beratung, Vermittlung und Abschluss erfolgen ausschliesslich durch ASSEPRO, einem unabhängigen Schweizer Versicherungsbroker.
Ist eine Krankentaggeldversicherung in der Schweiz obligatorisch?
Nein. Es gibt keine generelle gesetzliche Pflicht. Massgebend ist die Lohnfortzahlungspflicht nach Art. 324a OR. Viele Unternehmen schliessen freiwillig eine kollektive KTG nach VVG ab, teilweise verlangen Gesamtarbeitsverträge eine solche Lösung.
Was ist die Wartefrist und warum ist sie teuer?
Die Wartefrist ist die Zeit ab Krankheitsbeginn, in der die KTG noch keine Leistungen zahlt. Sie wirkt wie ein Selbstbehalt: Das Unternehmen zahlt den Lohn selbst, inklusive Sozialversicherungsbeiträgen, und kann die Mitarbeitenden nicht an den Kosten beteiligen. Da die meisten Absenzen kurz sind, fällt der Grossteil aller Krankheitsfälle in diese Zeit.
Für wen lohnt sich eine Kurzabsenzenversicherung?
Grundsätzlich für jedes Unternehmen mit einer KTG mit Wartefrist und regelmässigen Kurzabsenzen, besonders für personalintensive Branchen wie Personaldienstleistung, Bau, Gewerbe oder Logistik. Unternehmen ohne Wartefrist können mit der Kombination aus Kurzabsenzenversicherung und neu vereinbarter Wartefrist ihre KTG-Prämiensätze optimieren.
Ersetzt die Kurzabsenzenversicherung die bestehende Krankentaggeldversicherung?
Nein, sie ergänzt sie. Die bestehende KTG bleibt unverändert bestehen, der Anbieter kann frei gewählt werden. Die Kurzabsenzenversicherung deckt die Wartefrist ab und knüpft nahtlos an die bestehende Deckung an.
Diesen Beitrag teilen
Weitere Beiträge