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Arbeitgeberbewertung

Arbeitgeberbewertungen bieten potenziellen Mitarbeitern eine Entscheidungs- und Orientierungshilfe bei der Bewerbung in einem Unternehmen: Sie holen sich Informationen ein, um den möglichen Arbeitgeber einzuschätzen. Mitarbeiter haben die Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit dem Arbeitgeber im Internet zu teilen und konstruktives Feedback zu geben. Für Unternehmen bieten die Bewertungen eine Möglichkeit, sich als authentischer Arbeitgeber zu positionieren und ihr Arbeitgeberimage zu verbessern. Die Bewertungen erfolgen über Arbeitgeberbewertungsportale wie kununu, Jobvoting, glassdoor oder MeinChef. Hier finden sich Erfahrungsberichte von aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern, von Bewerbern oder Auszubildenden in einem Unternehmen. Meist erfolgen die Bewertungen anhand bestimmter Kategorien wie dem Vorgesetztenverhalten, der Work-Life-Balance, Benefits, dem Gehalt, Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten oder Arbeitsklima. Bewerber haben die Möglichkeit, einzelne Schritte im Bewerbungsverfahren, z. B den Umgang im Vorstellungsgespräch, die Feedbackzeit etc. zu bewerten. Die User geben ihre Bewertungen zum Beispiel als Noten oder anhand von Punkten ab, die in einem Gesamtscore zu einem Durchschnittswert aggregiert werden. In den meisten Portalen haben sie die Möglichkeit, ihre Bewertung in einem Fliesstext zu begründen.

Welche Bewertungsportale gibt es?

Zu den Arbeitgeber-Bewertungsportalen in der Schweiz zählen neben Branchenprimus kununu u. a. die Portale companize und glassdoor:

  • kununu: Das Bewertungsportal kununu wurde 2007 gegründet. Bewertungen sind für die drei Kategorien Arbeitgeber, Bewerbung und Ausbildung anhand eines 5-Punkte-Systems möglich. Die Arbeitgeberbewertung erfolgt anhand von 13 Kriterien (z. B. Arbeitsatmosphäre, Gehalt- und Sozialleistungen oder Kollegenzusammenhalt). Für Bewertungen des Bewerbungsprozesses stehen 10 Kriterien zur Verfügung, z. B. Professionalität im Bewerbungsgespräch oder die Reaktionszeit. Unter den 9 Kriterien zur Ausbildungsbewertung sind zum Beispiel die Karrierechancen, Arbeitszeiten oder Vergütung.
  • glassdoor: Zunächst vor allem im US-amerikanischen Raum bekannt, gibt es mittlerweile auch einen schweizer Ableger von glassdoor. Nutzer bewerten ihren Arbeitgeber oder das Vorstellungsgespräch anhand eines 5-Punkte/Sterne-Systems. Mögliche Kriterien sind beispielsweise Kultur & Werte oder Karrieremöglichkeiten. Ausserdem wird eine Weiterempfehlungsquote und eine Bewertung des Geschäftsführers errechnet. Zur Bewertung des Bewerbungsgesprächs können die Gesprächserfahrung, die Schwierigkeit des Gesprächs, die Bewerbungsquelle (online, persönlich, Personalvermittlung …) und das Ergebnis (Jobangebot/kein Jobangebot…) angegeben werden. Der Gesamttrend aller Bewertungen lässt sich auf einer Zeitachse nachverfolgen.
  • companize: Die Bewertungen auf der 2010 gegründeten Job-Plattform erfolgen anhand einer Skala von -5 bis +5 in unterschiedlichen Kategorien (z. B. Arbeitszeit & Urlaub) und Unterkategorien (z. B. Flexibilität der Arbeitszeit).

Chancen und Risiken von Arbeitgeberbewertungsplattformen

Die Nutzung von Arbeitsgeberbewertungs-Portalen kann als Instrument im Employer Branding fungieren: Das Unternehmen signalisiert Offenheit und bietet Bewerbern und Mitarbeitern Transparenz hinsichtlich der Mitarbeiter- und Bewerbererfahrungen, der Unternehmenskultur und Arbeitsatmosphäre. Authentische Feedbacks und Transparenz tragen dazu bei, die Glaubwürdigkeit (Credibility) des Unternehmens zu festigen. Im Vergleich zu einer geschönten Imagebroschüre wirken echte Mitarbeiter- und Bewerberfeedbacks für potenzielle Bewerber häufig glaubwürdiger. Das kann auch im Rahmen des Erwartungsmanagements von Vorteil sein: Sind die Bewertungen und Feedbacks realistisch, wissen Bewerber, was sie im Unternehmen erwartet und worauf sie sich einstellen können. Das Kriterium des Cultural-Fit kann zur Vorselektion von Bewerbern beitragen, die sich mit der Unternehmenskultur identifizieren. Positive Arbeitgeberbewertungen verschaffen dem Unternehmen einen Imagegewinn und erleichtern es, potenzielle Bewerber zu überzeugen. In manchen Bewertungsportalen wie MeinChef werden die Unternehmen mit Top-Bewertungen nochmals in einem separaten Ranking angezeigt und verschaffen sich dadurch mehr Sichtbarkeit. Im Rahmen der Personalgewinnung nutzen Unternehmen ihre Bewertungen auch als Instrument des Empfehlungsmarketings: Positive Online-Empfehlungen und glaubwürdige Testimonials sollen qualifizierte Kandidaten davon überzeugen, sich bei dem Unternehmen zu bewerben. Auch konstruktive Kritik, die nicht immer zu 100 % positiv ist, kann Arbeitgeber weiterbringen: Sie liefert eine Grundlage für Verbesserungsmassnahmen und hilft dabei, Missstände im Unternehmen aufzudecken. Da die Bewertungen anonymisiert erfolgen, trauen sich vielleicht auch mehr Mitarbeiter, ihr Feedback einzubringen. Minuspunkte in der Arbeitgeberbewertung lassen sich bei vielen, überwiegend positiven Bewertungen ausgleichen. Andererseits ist es gerade die Anonymität der Bewertungen, die dazu führen kann, dass Nutzer ungerechtfertigte oder übertriebene Negativbewertungen vornehmen. Arbeitgeber befürchten, dass viele negative Bewertungen zu Reputationsschädigungen führen und qualifizierte Kandidaten von einer Bewerbung abhalten könnten. Die mangelnde Kontrolle über die Aussenwirkung des Arbeitgeberimages in Zeiten ständiger digitaler Bewertbarkeit kann in der Furcht vor einem Shitstorm gipfeln, den das Unternehmen über sich ergehen lassen muss. Einige wenige extreme Bewertungen nivellieren sich jedoch, wenn entsprechend viele Bewertungen vorliegen. Im Falle von Rufschädigungen oder Verunglimpfungen können Arbeitgeber Gegenmassnahmen ergreifen.

Rechtlich gegen Negativbewertungen vorgehen

Grundsätzlich haben Mitarbeiter und Bewerber das Recht auf freie Meinungsäusserung. Nicht erlaubt hingegen sind Verunglimpfungen oder Diffamierungen, die gezielt mit der Absicht der Rufschädigung erfolgen – etwa durch gekränkte Mitarbeiter nach einer Kündigung. Auch die Behauptung falscher Tatsachen, Beschimpfungen, Namensnennungen oder die Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen sind unzulässig. Rechtswidrige Kommentare können nach Stellung eines Löschantrags aus dem Bewertungsportal entfernt werden. Die Beweislast liegt bei denjenigen, von denen die Negativkritik stammt. Sollten Unternehmen negative Bewertungen nicht löschen, haben sie in einigen Bewertungsportalen die Möglichkeit, mit dem eigenen Account auf die Kritik in einer sachlichen Stellungnahme zu antworten. Dadurch signalisieren sie, dass sie das Feedback ernst nehmen und darauf reagieren.

Tipps zum Umgang mit Bewertungsportalen

Grundsätzlich ist es für die Glaubwürdigkeit der Arbeitgeberbewertungen sinnvoll, eine hohe Anzahl an Bewertungen zu generieren. Unternehmen können beispielsweise zufriedene Mitarbeiter dazu bewegen, eine Bewertung abzugeben oder Bewerber nach einem Vorstellungsgespräch auf das Bewertungsportal hinweisen. Je spezifischer und konkreter die Bewerbungen sind, desto glaubwürdiger sind sie in der Regel. Übertrieben geschönte Darstellungen mit gefälschten Mitarbeiter-Accounts erweisen sich eher als kontraproduktiv und sind nicht selten leicht zu durchschauen. Einige Bewertungsportale bieten die Möglichkeit, Jobs einzubinden, so dass positive Bewertungen mit aktuellen Vakanzen gekoppelt werden können. Auf negatives Feedback sollten Unternehmen antworten, um zu signalisieren, dass sie die Kritik ernst nehmen, widerlegen können oder Verbesserungsmassnahmen initiieren. Konstruktive Kritik sollte dazu genutzt werden, um Selbst- und Fremdwahrnehmung zu vergleichen und Verbesserungspotenziale aufzudecken. Bei unzulässigen und rufschädigenden Bewertungen empfiehlt es sich, einen Löschantrag zu stellen. Um Negativfeedback im Blick zu behalten und schnell zu reagieren, ist regelmässiges Monitoring sinnvoll.

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